1. ALLGEMEINES

Der Abschluss von Verträgen mit der UNIO Sicherheitsmanagement GmbH erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkannt. In Ausnahme Fällen gilt auch Auftragsbestätigungen von Modernekommunikation (z.B. SMS; Whatsapp…).

Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit durch einer schriftlichen bzw. Mündlichen Bestätigung durch uns.
Beide Parteien verpflichten sich die Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag, auch eventueller Rechtsnachfolger zu übertragen.

2.VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung. Fristlose Kündigungen des Auftraggebers sind nicht zulässig. Sollten die Leistungen nicht dem Leistungsverzeichnis entsprechen, muss dem Auftragnehmer Zeit zur Verbesserung der Leistungen gegeben werden.

Eine Kündigung ist ordentlich und schriftlich nur per Einschreiben zulässig. Mündlich ausgesprochene Kündigungen sind nicht zulässig.

3.EINWEISUNG IN DAS ANWESEN

Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche Vorhandene technische Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens und in der Gesamtanlage komplett einzuweisen, auf mögliche Gefahren ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben.

4.LEISTUNGEN UND ERKLÄRUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS

Der Auftragnehmer verpflichtet sich die in den Verträgen oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Leistungen ordentlich durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und -standard gewahrt bleibt.
Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis zur Betreuung ausgewiesenen Gemeinschaftsordnungen.

4.1. Notdienst

Der Notdienst kann vom Auftraggeber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn dieser vertraglich vereinbart wurde. Der Notdienst wird dann in diesem Falle, monatlich pauschal berechnet.

4.2. Arbeitszeit

Die Einsatzzeiten werden zwischen beiden Vertragspartnern abgesprochen und danach in beiderseitigen Übereinstimmungen festgelegt.

4.3. Kontrolle

Zur eigenen Sicherheit des Auftragnehmers und zur Sicherheit des Auftraggebers, werden alle ausgeführten Leistungen protokolliert und peinlichst (ggf. per Fotos) festgehalten. Sie gelten auch als Beweismittel. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, sich ggf. Unterschriften einzuholen.

Der Auftragnehmer behält sich regelmäßige Kontrollgänge vor. In Ordnungspunkten und bei Problemen handelt der Auftragnehmer im Sinne des Auftraggebers. Rechte und Pflichten gegen uns bleiben unberührt.
Mit der Übernahme der Leistungen, übernimmt der Auftragnehmer die Vollmacht für Kontroll- und Überwachungsgänge, Einschreiten bei nicht Einhaltungen der Hausordnungen und die Einhaltung der ordentlichen Vereinbarungen.

4.4. Sonstiges

Das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie der Konsum alkoholischer Getränke sind für die Mitarbeiter und Dritt Unternehmer der Firma UNIO Sicherheitsmanagement GmbH während ihrer Einsätze untersagt.

In Zweifelsfällen behält sich der Auftragnehmer vor Vertragsunterzeichnung, sich eine Bonitätsprüfung (KEINE Schufa) einzuholen.
Arbeiten die nicht zu unserem Dienstleistungsangebot gehören, werden ggf. durch Fremdfirmen abgewickelt.

Aufträge die durch Dritt Unternehmen ausgeführt werden, übernehmen wir keine Haftung. Mit Auftragsvergabe wie auch Auftragsübernahme und Zahlung sind unsere AGB anerkannt.

5.LEISTUNGEN UND ERKLÄRUNGEN DES AUFTRAGGEBERS

5.1 Allgemein

Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer ohne Berechnung, alle Informationen und notwendigen Schlüssel, indem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang, zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien. Der Auftragnehmer erklärt weiter, dass nach Übergabe des zu betreuenden Objekts, keine Kündigungen an den Auftragnehmer ausgesprochen werden dürfen.

5.2 Sonstiges

Anfragen bzgl. des Auftragnehmers über die Bewachten Personen und Objekten, ist die dementsprechende Auskunft zu erteilen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer bei Anfrage, eine Aufstellung sämtlichen Verantwortlichen Personen die Namen mit Telefonnummer zu übergeben.

5.3 Objektüberwachung

Die Überwachung und Ausführung ist ordnungsgemäß den Vereinbarungen im Vertrag folge zu leisten. Das Vertrauen des Kunden steht hier im vorderen Grund. Zudem muss ein Übergabe Protokoll gezeichnet werden. Schlüsselübergabe erfolgt an nur einen für uns sehr zuverlässigen Mitarbeiter, dieser bleibt ständig gleich. Ausnahmefall, Krankheit bzw. oder Urlaubs bedingt. Unsere Mitarbeiter sind geprüft und sind an die Schweigepflicht gebunden.

6. REKLAMATIONEN

Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen, spät. mm 3. Tag nach Ausführung, schriftlich (per Brief, Fax oder e-Mail) mitzuteilen. Mündliche Reklamationen sind nicht gültig bzw. sind erst nach zusätzlicher schriftlicher Reklamation wirksam. Reklamationen die später eingehen als hier vorgeschrieben, können und werden nicht mehr berücksichtigt. Gerechtfertigte Reklamationen werden umgehend ausgebessert. Eine Gutschrift erfolgt ggf. durch den Auftragnehmer.

7. VERGÜTUNGEN

Die Rechnungen des Auftragnehmers sind nach Rechnungsstellung, ohne Abzug, ohne Skonto zur sofortigen Zahlung fällig – spät. 14 Werktage nach Rechnungseingang. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn der Gegenanspruch ist rechtskräftig betitelt oder durch den Auftragnehmer anerkannt. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt, die ohne Abzug und ohne Skonto zur sofortigen Zahlung fällig ist. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt in diesen Fällen Verzugszinsen mit 2% über den jeweils gültigen Zinssatz der Bundesbank zu berechnen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht oder nicht pünktlich nach, ist der Auftragnehmer berechtigt seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzubehalten. Das Personal des Auftragnehmers ist nicht zum Inkasso berechtigt. Mahngebühren in Höhe von 5,- € werden erhoben, wenn die Zahlungen nach der 1. Mahnung nicht eingegangen sind. Die Mahngebühren erhöhen sich bei jeder weiteren Mahnung um nochmals 5,- €. Sollten nach der 2. Mahnung immer noch keine Zahlungen eingegangen sein, behält sich der Auftragnehmer vor, die vereinbarten Leistungen bis erfolgter Zahlung einzustellen. Eine Kündigung des Vertrages erfolgt dadurch nicht. Die vertraglich vereinbarten Zahlung ruhen während dieser Zeit. Während der Ruhezeit berechnen wir 70 % des Auftragwertes.

Die Zahlungen sind auf das vom Auftragnehmer genannte Konto zu überweisen. Barzahlungen an den Auftragnehmer, werden gegen Quittung entgegengenommen. Eine Verrechnung von Vergütungen mit anderen Vergütungen ist nicht gestattet. Der Auftragnehmer behält sich, in Zweifelsfällen bzw. in Verzugsfällen, Vorkasse vor.

8. PREISANPASSUNGSKLAUSEL

Der Auftragnehmer behält sich vor, die Vergütungen bei gesetzlichen Änderungen (wie z.B. MwSt – Änderungen) ohne Zustimmung des Auftraggebers, nach vorheriger Ankündigung, entsprechend anzupassen. Bei Leistungserweiterungen, die nicht vertraglich geregelt sind, wird der Preis nach Absprache mit dem Auftraggeber angepasst.

9. HAFTUNG

Versicherungsschutz durch die Firma UNIO Sicherheitsmanagement GmbH im Sinne der Haftpflicht, ist gewährleistet. Die Haftungssumme richtet sich nach denen mit der Versicherung abgeschlossenen Vereinbarungen.

Aus der gesamten Geschäftsbeziehung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Es sei denn, er hat grob und fahrlässig gehandelt. Schäden werden nur vom Auftragnehmer übernommen, wenn diese nachweisbar vom Auftragnehmer verursacht wurden. Der Auftraggeber ist in diesem in der Beweispflicht.

10. ÜBERNAHME

Der Auftraggeber wie auch Dritt Unternehmer verpflichtet sich, während der Dauer und nach Beendigung mit mindestens von 6 Monaten des Vertrages, jegliche Versuche zu unterlassen Auftraggeber bzw. Kunden oder ehemalige Auftraggeber bzw. Kunden und eigene Mitarbeiter wie auch Kooperationspartner (Subunternehmer) der Firma UNIO Sicherheitsmanagement GmbH abzuwerben bzw. dieselben zu einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen zu veranlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber bzw. Kooperationspartner (Subunternehmer) zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 7.500,00 \ (in Worten: siebentausendfünfhundert Euro) an die Firma UNIO Sicherheitsmanagement verpflichtet.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet diese Bestimmungen durch eine andere Vertragsbestimmung zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen so nah wie möglich erreichen. Bei einer Geschäftsbeziehung sind unsere AGB anerkannt.

12. GERICHTSTAND

Als Gerichtstand wird im Verhältnis zu Auftraggebern die Vollkaufleute sind Düsseldorf vereinbart. Für den Auftraggeber die nicht Vollkaufleute sind gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtstand. Das Mahnverfahren behalten wir uns durch Dritte vor. Im Rechtstreit mit natürlichen und/oder juristischen Personen die zur Ausübung des Rechtsgeschäftes berechtigt oder zugelassen sind und ihr Firmensitz im europäischen Ausland haben ist der Gerichtstand der Sitz des Auftragnehmers.

13.

Aufträge die durch UNIO Sicherheitsmanagement GmbH durch Dritt Unternehmen ausgeführt werden, übernimmt UNIO Sicherheitsmanagement GmbH keine Haftung. Mit Auftragsvergabe und Zahlung sind unsere AGB anerkannt.

Stand: September 2016